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cambio CarSharing

Passat-Reisen unterstützt die Initiative von terre des hommes gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus.


Design by id praxis GmbH, Berlin,  ©2007

AGB

1. Allgemeine Bedingungen

Für die Vermittlung von Reisen durch uns gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns. Es wird festgestellt durch § 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Beförderungs- und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. In den Ausnahmefällen, in denen wir eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführen, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns nach § 651 a ff BGB.

2. Abschluss des Vermittlungsvertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Passat Reisen GmbH den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für sein eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch den jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder der Passat Reisen GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Die Passat Reisen GmbH behält sich die Annahme vor, welche sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung der Passat Reisen GmbH für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von 10 Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.

3. Bezahlung/Lieferung

Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet werden.

Weiter Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.

Als Zahlungsmittel können wir daher nur akzeptieren:

Barzahlung in unserem Büro oder Bareinzahlung zugunsten unseres Kontos unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder telegrafische Banküberweisung/Postanweisung oder Zahlung mit bankbestätigtem Scheck.

Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang können wir die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren.

Wir behalten uns vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr von bis zu EUR 25,- zzgl. zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, bzw. sonstiger Dokumente in unseren Geschäftsräumen. Werden die Dokumente von uns an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten des Versandes selbst tragen.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. Den Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Soweit im Einzelfall nichts anderes aufgeführt ist, gilt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:

Vermittlung von Linienflügen

a) zu den veröffentlichten Normaltarifen: Die von der jeweiligen Fluggesellschaft erhobene Gebühr zzgl. Bearbeitungsgebühr von EUR 20,-

b) zu Sondertarifen - vor Flugscheinausstellung EUR 75,- p. Person - nach Flugscheinausstellung bis 100 % p. Person

c) Vermittlung von Charterflügen: Die Stornokosten richten sich nach den Bedingungen des Veranstalters oder der Fluggesellschaft andere Leistungen

a) Hotels - bis 7 Tage vor Reiseantritt EUR 25,- pro Hotel/Buchung - ab 7 Tage vor Reiseantritt EUR 25,- + 1 Übernachtung - bei Nichtantritt der Leistung 100 %

b) Mietwagen - bis 7 Tage vor Reiseantritt EUR 25,- pro Buchung - ab 7 Tage vor Reiseantritt EUR 50,- pro Buchung

bei Eigenveranstaltungen

In Ausnahmefällen kauft Passat Reisen GmbH Flugkontingente auf (insbesondere zu Ferienterminen). In diesem Fall steht im Formular Reiseanmeldung / Rechnung in der Rubrik Veranstalter Passat. Auch in diesem Fall gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers/ der jeweiligen Fluggesellschaft, mit Ausnahme der Rücktrittskosten bzw. Stornokosten. Die Rücktrittskosten betragen dann:

- bis 30 Tage vor Abflug 10 %

- 29. bis 21. Tag vor Abflug 30 %

- 20. bis 15. Tag vor Abflug 40 %

- 14. bis 7. Tag vor Abflug 50 %

- 6. bis 2. Tag vor Abflug 75 %

- 1. Tag vor bis Abflug & no show (Nichtantritt) 100 %

Last Minute Reisen

Achtung: Insbesondere bei Last-Minute-Flügen / -Reisen betragen die Stornokosten /Rücktrittskosten bis zu 100 %. Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- p. Person in Rechnung zu stellen.

5. Haftung

Wir haften dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen, die dem Leistungsträger obliegen. Zwischen der Anmeldenden und dem Leistungsträger sind wir ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Folglich haften wir nur in den unter 7 festgelegten Fällen als Veranstalter im Sinne § 651 a ff BGB. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und ohne Gewähr.

6. Haftung bei Reisevertrag

Abweichend von Nr. 6 haften wir in Fällen, in denen wir als Reiseveranstalter gelten

- für die gewissenhafte Reisevorbereitung

- für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

- für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen

- für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung

Sofern es sich um Erfüllungsgehilfen handelt, haften wir im Falle eines Verschuldens nur dann, wenn auch nach am Leistungsort geltende Vorschriften eine Verletzung von Sorgfaltspflichten durch diese Personen gegeben wäre. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeiten, sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen der Erfüllungsgehilfen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen in dem Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise durch höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, wir aber in der Lage sind, eine Leistung gleichen Standards oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde keine Herabsetzung verlangen, wenn:

a) trotz vorliegender Mängel die Annahme de Leistung objektiv zumutbar ist oder

b) die Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann aus Gründen, die weder Passat Reisen GmbH noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat.

Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung die Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde Anspruch auf Rückführung. Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich wertlos waren.

Der Kunde hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die wir zu vertreten haben, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.

Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.

Etwaige bei der Reise aufgetretenen Mängel sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, so dass dieser Abhilfe schaffen kann. Regressforderungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise schriftlich bei uns geltend zu machen.

7. Reiserücktrittskostenversicherung

Zum Schutz vor den Rücktrittskosten kann eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) abgeschlossen werden. Die RRV tritt ausschließlich dann ein, wenn die Reise aus Krankheitsgründen/Tod des Reisenden/Mitreisenden oder eines Familienangehörigen 1. Grades oder wegen außerordentlicher Ereignisse (z. B. die Wohnung brennt ab) nicht angetreten werden kann. In diesem Fall ersetzt die Versicherung je nach Vertragsart bis zu 100 % der jeweils anfallenden Stornokosten. Diese Stornokosten sind bei Passat Reisen GmbH bei der Stornierung zu bezahlen; die Versicherung verlangt einen Nachweis, dass dies Kosten bei uns bezahlt wurden. Im Stornofall sind dann von Ihnen bei der Versicherung einzureichen: Ärztliches Attest, Fragebogen der Versicherung (bekommen Sie von uns), unsere Stornorechnung und die Ursprungsrechnung, ein Nachweis über die bezahlten Stornokosten.

8. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.

Sofern es uns möglich ist, werden wir den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren.

Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

9. Gebühren

Für alle innerdeutschen und innereuropäischen Linienflüge sowie bei regionalen Anschlussflügen im Ausland (IATA-Tarife) erheben wir zusätzlich zum Flugpreis und zu den Steuern ein Serviceentgelt von EUR 40,- pro Person.
Für alle interkontinentalen Linienflüge (IATA-Tarife) erheben wir zusätzlich zum Flugpreis und zu den Steuern ein Serviceentgelt von EUR 55,- pro Person.
Für alle Buchungen von Low-Cost-Airlines und Air Berlin City-Shuttle erheben wir zusätzlich zum Flugpreis und zu den Steuern ein Serviceentgelt von EUR 10,- pro Person und Strecke.
Für Buchungen von DB-Fahrkarten erheben wir zusätzlich zum Ticketpreis ein Serviceentgelt von EUR 5,- pro Person. Für die Erstattung von DB-Fahrkarten erheben wir ein Serviceentgelt von EUR 15,- pro Person.
Für die Reservierung von Hotelzimmern bei Kurzübernachtungen bis 3 Tage erheben wir zusätzlich zum Übernachtungspreis ein Serviceentgelt von EUR 10,- pro Vorgang unabhängig von der Zahl der Personen und der Hotels.
Für die Buchung von Fährpassagen erheben wir eine Serviceentgelt von EUR 16,- pro Strecke unabhängig von der Personenzahl (nicht in allen Passat-Büros möglich).
Für die Besorgung von VISA erheben wir zusätzlich zu den Fremdgebühren ein Serviceentgelt von EUR 26,- pro Vorgang (nicht in allen Passat-Büros möglich).

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht. Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11. Gerichtsstand

Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist deren Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.